Kieferorthopädische Frühbehandlung

Rechtzeitig zum Kieferorthopäden

Eine kieferorthopädische Frühbehandlung ist notwendig, wenn bereits im Milchgebiss oder in der Phase des frühen Zahnwechsels etwa zum Zeitpunkt der Einschulung, ausgeprägte Fehlstellungen der Zähne oder der Kiefer vorliegen. Eine Frühbehandlung kann bereits ab dem vierten Lebensjahr erforderlich werden.

Beispiele für die Notwendigkeit einer Frühbehandlung:

  • Offener Biss
    Beim offenen Biss fehlt der Kontakt zwischen den oberen und unteren Schneidezähnen in vertikaler Richtung. Das Abbeißen ist nur eingeschränkt möglich. Das Sprechen wird gestört. Ein „Lispeln“ kann auftreten.
  • Ausgeprägte Frontzahnstufe
    Eine ausgeprägte Frontzahnstufe entsteht, wenn der Unterkiefer zurückliegt und gleichzeitig die oberen Schneidezähne vorstehen. Oft lagert sich die Unterlippe zusätzlich zwischen den Zähnen ein, wodurch sich die Fehlstellung weiter verschlimmern kann.
  • Seitlicher Kreuzbiss
    Der seitliche Kreuzbiss kann sich ausbilden, wenn der Oberkiefer zu schmal ist und deshalb der Unterkiefer beim Zusammenbeißen nach rechts oder links ausweichen muss. Dadurch kreuzen sich obere und untere Zahnreihe. Es entsteht eine umgekehrte Verzahnung. Da dabei der gesamte Unterkiefer verschoben wird, können Fehlbelastungen der Kiefergelenke und nachteilige Folgen für den gesamten Stütz- und Bewegungsapparat auftreten.
  • Frontaler Kreuzbiss
    Beim frontalen Kreuzbiss stehen die unteren Schneidezähne beim Zusammenbeißen vor den oberen Schneidezähnen. Meist ist der Oberkiefer dadurch förmlich eingefangen und wird in seinem Wachstum gehemmt. Durch die Frühbehandlung soll diese Entwicklungshemmung aufgehoben werden.